Allgemeines

Die Adventure Marketing GmbH, Ölzeltgasse 1A/2, 1030 Wien, betreibt eine Agentur („Agentur“), die Handwerksbetriebe darin unterstützt, qualifizierte Bewerber über digitale Kanäle zu gewinnen. Sämtliche Leistungen der Agentur erfolgen ausschließlich auf Basis der hier beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).

Die Agentur behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern. Die überarbeiteten Bedingungen werden dem Kunden per E-Mail übermittelt und treten in Kraft, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerspricht. Andernfalls behalten die bisherigen AGB ihre Gültigkeit, es sei denn, die Agentur beendet das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß. Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB sind nur in schriftlicher Form wirksam. Als schriftlich gelten auch E-Mails.

Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn diese ausdrücklich und schriftlich durch die Agentur akzeptiert wurden.

Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kann sowohl schriftlich als auch durch mündliche Zusage zustande kommen. Eine mündliche Zusage kann auf Wunsch der Agentur aufgenommen und zu Dokumentationszwecken gespeichert werden. Das schriftliche oder mündliche Angebot umfasst den Leistungsumfang und die Vergütung und ist 14 Tage ab Zugang beim Kunden gültig.

Der Vertrag tritt in Kraft, sobald der Kunde das übermittelte Angebot schriftlich oder mündlich annimmt („Agenturvertrag“).

Leistungsumfang und Auftragsabwicklung

Gegenstand des Agenturvertrags sind entgeltliche Beratungs- und Umsetzungsleistungen im Bereich Recruiting, einschließlich der Planung und Durchführung von Marketingmaßnahmen. Dies kann beispielsweise die Analyse der Stärken als Arbeitgeber, die Definition relevanter Zielgruppen, die Entwicklung einer Online-Marketing-Strategie und die Optimierung von Social-Media-Kanälen umfassen. Der genaue Leistungsumfang und die Vergütung sind im Agenturvertrag festgelegt. Leistungen, die nicht im Vertrag explizit aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil der vertraglichen Verpflichtungen.

Die Leistungen der Agentur sind nicht als Projektarbeit zu verstehen und von eventuellen Initiativen des Kunden unabhängig.

Die Agentur schuldet die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen, jedoch nicht den Erfolg einer bestimmten Maßnahme (z.B. eine festgelegte Anzahl von Bewerbungen oder Medienresonanz).

Alle Leistungen der Agentur (wie Arbeitgeberprofile, Zielgruppendefinitionen, Anzeigen, Social-Media-Posts etc.) müssen vom Kunden geprüft und innerhalb von fünf Tagen freigegeben werden. Erfolgt keine Rückmeldung, gelten die Leistungen als genehmigt.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Damit die Agentur ihre Leistungen ordnungsgemäß erbringen kann, ist die aktive Mitwirkung des Kunden erforderlich. Dies umfasst die Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Materialien (wie Fotos, Logos oder Texte) sowie die Unterstützung durch qualifiziertes Personal. Die Agentur informiert den Kunden rechtzeitig über alle notwendigen Mitwirkungsleistungen.

Der Kunde ist verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass die zur Verfügung gestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für etwaige Rechtsverletzungen. Sollte die Agentur in diesem Zusammenhang in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die Agentur von jeglicher Haftung frei.

Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig, räumt die Agentur eine Nachfrist von maximal 14 Tagen ein. Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die daraus resultieren, können den Zeitplan und die Vergütung anpassen. Die Agentur ist zudem berechtigt, für den Mehraufwand zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.

Werbekosten

Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Kunde sämtliche anfallenden Werbekosten. Sollte die Agentur aus irgendeinem Grund die Werbekosten über ihre eigenen Zahlungsmethoden abrechnen, ist die Agentur berechtigt, diese Kosten monatlich dem Kunden in Rechnung zu stellen. Die entsprechenden Werbekosten werden dem Kunden transparent offengelegt und sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu begleichen.

Mindestlaufzeit

Die Mindestlaufzeit des Vertrags ist klar im Angebot festgelegt und kann während dieser Zeit nicht vorzeitig gekündigt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Pause der Kampagne zu vereinbaren. Während dieser Pause wird die laufende Kampagne gestoppt, die Verrechnung der vertraglich vereinbarten Kosten bleibt jedoch weiterhin aktiv und läuft ununterbrochen fort. Die verbleibende Vertragslaufzeit muss innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsbeginn vollständig genutzt und abgerechnet werden. Nach Ablauf der 12 Monate verfällt der Anspruch auf die nicht genutzte Vertragslaufzeit, und die verbleibenden Leistungen werden nicht weiter erbracht.

Einsatz von Drittprodukten und -leistungen

Die Agentur kann nach Abstimmung mit dem Kunden Drittprodukte oder -dienstleistungen (wie Marketing-Tools, Social-Media-Features) beauftragen. Der Kunde ermächtigt die Agentur, diese im Namen und auf Rechnung des Kunden zu erwerben. Ansprüche aus solchen Drittverträgen sind direkt zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zu regeln.

Termine

Termine und Fristen für die Erbringung der Leistungen werden im Agenturvertrag festgelegt. Die Agentur verpflichtet sich, diese unter Einhaltung der notwendigen Sorgfalt einzuhalten. Kommt es zu Verzögerungen, haftet die Agentur nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Verzögerungen durch Dritte oder durch nicht rechtzeitige Mitwirkung des Kunden entbinden die Agentur von der Einhaltung der vereinbarten Termine.

Vertragsdauer, Kündigung und Rücktritt

Die Dauer des Vertragsverhältnisses wird im Agenturvertrag festgelegt. Ist eine feste Laufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um die gleiche Dauer, sofern er nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist beenden. Liegt der Kündigungsgrund in der Verantwortung des Kunden oder erfolgt die Kündigung unberechtigt, hat die Agentur Anspruch auf die volle Bezahlung aller bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin geschuldeten Leistungen.

Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung und besondere Zahlungsmodalitäten werden im Agenturvertrag festgehalten. Die Agentur ist berechtigt, Vorschüsse zur Deckung von Kosten zu verlangen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen der Agentur mit eigenen Forderungen zu verrechnen, es sei denn, diese wurden schriftlich anerkannt.

Eigentumsrecht und Urheberschutz

Die Agentur behält sämtliche Rechte an den von ihr erstellten Konzepten, Strategien und sonstigen geistigen Leistungen. Der Kunde erwirbt lediglich ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich festgelegten Rahmen. Weitergehende Nutzungen sind ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht gestattet.

Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses ausgetauscht werden, geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

Gewährleistung und Schadenersatz

Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Die Haftung ist auf die Höhe des im Agenturvertrag festgelegten Gesamtbetrags begrenzt. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend gemacht werden.

Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig. Der Gerichtsstand ist Wien, und es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.