Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Adventure Marketing GmbH
§1 Geltungsbereich
Die Adventure Marketing GmbH mit Sitz in der Ölzeltgasse 1A/2, 1030 Wien, bietet unter www.adventure-marketing.com Dienstleistungen im Bereich Social Media Recruiting für Unternehmen (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) an.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Adventure Marketing GmbH und dem Auftraggeber, sofern dieser ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Ein vom Auftraggeber angenommenes schriftliches Angebot sowie ergänzende Zusatzvereinbarungen sind Bestandteil des Vertrags im Sinne dieser AGB.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Mit Abschluss des Vertrags erklärt der Auftraggeber sein vollständiges Einverständnis mit diesen AGB.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die aktuelle Version ist jederzeit auf der Website der Adventure Marketing GmbH einsehbar.
§2 Vertragsart und Vertragsgegenstand
Die Adventure Marketing GmbH bietet Dienstleistungen im Bereich Social Media Recruiting und Employer Branding an. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Der Vertrag stellt einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB dar. Es besteht Einigkeit darüber, dass Adventure Marketing GmbH, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines bestimmten Werks oder Erfolgs.
Adventure Marketing GmbH behält sich das Recht vor, die Leistungserbringung nach eigenem Ermessen im Sinne von § 315 BGB zu bestimmen, soweit keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden.
§3 Vertragsschluss
Der Vertrag kann schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail oder durch digitale Signatur) oder mündlich (z.B. via Telefon oder Videokonferenz) zustande kommen. Eine ausdrückliche Zustimmung per E-Mail auf ein Angebot gilt ebenfalls als Vertragsannahme.
Mündliche Verträge werden durch übereinstimmende Willenserklärungen geschlossen. Der Auftraggeber willigt ein, dass Adventure Marketing GmbH Telefongespräche oder Videokonferenzen zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen darf.
Die Regelungen des § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 BGB finden keine Anwendung.
§4 Vergütung der Leistungen, Fälligkeit und Rechnungsstellung
Die Vergütung für die von Adventure Marketing GmbH zu erbringenden Leistungen wird vertraglich festgelegt. Sie setzt sich in der Regel aus einer einmaligen Initiierungsgebühr und laufenden monatlichen Gebühren zusammen.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zahlungsmodalitäten:
- Die Initiierungsgebühr ist sofort nach Rechnungsstellung fällig.
- Die monatlichen Gebühren sind im Voraus zu zahlen.
Verzug:
Gerät der Auftraggeber nach Ablauf einer Zahlungsfrist von 14 Tagen in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Im Falle des Zahlungsverzugs kann Adventure Marketing GmbH die Leistungserbringung aussetzen oder den Vertrag außerordentlich kündigen.Rechnungsstellung:
Zahlungen sind auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Rechnungen werden standardmäßig per E-Mail im PDF-Format versendet. Eine postalische Zustellung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch.
§5 Laufzeit und Kündigung
Der Beginn der Leistungserbringung sowie die Laufzeit des Vertrags werden individuell im Hauptvertrag festgelegt.
Abonnements:
Abonnements verlängern sich automatisch um die Dauer der ursprünglichen Vertragslaufzeit, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der vereinbarten Gesamtlaufzeit und wird gesondert im Vertrag definiert.Kontingentverträge:
Bei Kontingentverträgen beginnt die Vertragslaufzeit mit dem im Angebot angegebenen Startdatum, unabhängig davon, wann die Kampagne tatsächlich geschaltet wird.- Der Abruf der Kampagnen muss schriftlich, z.B. per E-Mail, erfolgen.
- Nicht abgerufene Kontingente verfallen nach Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums.
- Ein Kontingent entspricht einer Stellenanzeige für einen festen Standort mit einer Laufzeit von 30 Tagen.
- Eine frühzeitige Beendigung der Kampagne führt nicht zu einer Rückerstattung der Vergütung.
- Änderungen des Standorts während der aktiven Kampagnenlaufzeit sind nicht möglich.
Kündigung:
Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Ein vorzeitiges Kündigungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen, außer es liegt ein wichtiger Grund vor, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
§6 Leistungsumfang und Auftragsabwicklung
Adventure Marketing GmbH erbringt entgeltliche Beratungsleistungen im Recruiting-Bereich sowie die Umsetzung von Werbemaßnahmen für den Auftraggeber.
- Leistungsinhalte (je nach Vertrag):
- Identifikation von Arbeitgebervorteilen und Zielgruppen
- Entwicklung von Strategien zur Fachkräftegewinnung
- Erstellung von Online-Marketing-Kampagnen
- Einrichtung und Optimierung von Social-Media-Kanälen
Der konkrete Leistungsumfang sowie die Vergütung werden im Agenturvertrag festgehalten. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sind nicht geschuldet.
Die Adventure Marketing GmbH schuldet die sorgfältige Erbringung der Dienstleistung, nicht jedoch den Erfolg bestimmter Ziele (z.B. eine festgelegte Anzahl von Bewerbungen).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Kampagneninhalte vor Veröffentlichung zu prüfen und innerhalb von 5 Werktagen freizugeben. Erfolgt keine Rückmeldung, gelten die Inhalte als genehmigt.
§7 Grundlagen der Zusammenarbeit
Adventure Marketing GmbH verpflichtet sich, den Auftraggeber bestmöglich bei der Umsetzung seiner Social Media Recruiting-Aktivitäten zu unterstützen. Zur Leistungserbringung können externe Dienstleister hinzugezogen werden.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden.
Mit der Abnahme von Kampagneninhalten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für eventuelle inhaltliche Fehler.
§8 Datenschutz
Adventure Marketing GmbH speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung.
Weitere Details zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind der Datenschutzerklärung der Adventure Marketing GmbH zu entnehmen.
§9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch Adventure Marketing GmbH setzt eine qualitativ hochwertige und termingerechte Mitwirkung des Auftraggebers voraus.
- Pflichten des Auftraggebers:
- Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen
- Prüfung von Inhalten auf Urheber- und Markenrechte Dritter
- Unverzügliche Freigabe von Kampagneninhalten
Adventure Marketing GmbH haftet nicht für Rechtsverletzungen durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte. Wird die Agentur von Dritten wegen solcher Verstöße in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ansprüchen frei, einschließlich etwaiger Gerichts- und Anwaltskosten.
- Folgen bei Nichterfüllung:
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, gewährt Adventure Marketing GmbH eine Nachfrist von maximal 14 Tagen. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung berechtigen die Agentur zur Anpassung von Zeitplänen und Vergütung.
Bleibt die Mitwirkung trotz Nachfrist aus, kann Adventure Marketing GmbH den Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall wird das bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit des Auftraggebers auflaufende Entgelt sofort fällig.
§10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Republik Österreich.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Adventure Marketing GmbH.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.