Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Adventure Marketing GmbH

§1 Geltungsbereich

  1. Die Adventure Marketing GmbH mit Sitz in der Ölzeltgasse 1A/2, 1030 Wien, bietet unter www.adventure-marketing.com Dienstleistungen für Unternehmen (nachfolgend „Auftraggeber“) im Bereich Social Media Recruiting Kampagnen an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten als Grundlage aller geschlossenen Verträge zwischen Adventure Marketing GmbH als Anbieter der im Vertrag festgelegten Leistungen und dem Auftraggeber, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  2. Ein vom Auftraggeber angenommenes schriftliches Angebot sowie ergänzende Zusatzvereinbarungen sind Bestandteil eines Vertrags im Sinne dieser AGB.

  3. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich schriftlich im Vertrag vereinbart.

  4. Mit Abschluss des Vertrags erklärt der Auftraggeber sein vollständiges Einverständnis zu diesen AGB.

  5. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die aktuelle Fassung der AGB ist jederzeit auf der Website der Adventure Marketing GmbH einsehbar.

§2 Vertragsart und Vertragsgegenstand

  1. Adventure Marketing GmbH bietet ihren Auftraggebern Dienstleistungen im Bereich Social Media Recruiting und Employer Branding an. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

  2. Der Vertrag zwischen der Adventure Marketing GmbH und dem Auftraggeber stellt einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB dar. Es besteht Einigkeit darüber, dass Adventure Marketing GmbH bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarungen die Erbringung von Dienstleistungen, nicht jedoch die Herstellung eines Werkes schuldet.

  3. Adventure Marketing GmbH behält sich das Recht vor, die Leistungserbringung im Sinne von § 315 BGB nach eigenem Ermessen zu bestimmen, soweit keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden.

§3 Vertragsschluss

  1. Der Vertragsschluss kann schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail oder durch digitale Signatur) oder mündlich (z.B. via Telefon oder Videokonferenz) erfolgen. Auch eine explizite Zustimmung per E-Mail auf ein Angebot gilt als Vertragsannahme.

  2. Mündliche Verträge kommen durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Auftraggeber willigt ein, dass die Adventure Marketing GmbH Telefongespräche oder Videokonferenzen zur Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen darf.

  3. Die Regelungen des § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 BGB finden keine Anwendung.

§4 Vergütung der Leistungen, Fälligkeit und Rechnungsstellung

  1. Die Vergütung für die von Adventure Marketing GmbH zu erbringenden Leistungen wird im Vertrag schriftlich festgelegt. Die Vergütung besteht aus einer einmaligen Initiierungsgebühr sowie laufenden monatlichen Gebühren.

  2. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  3. Die Initiierungsgebühr ist sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die monatlichen Gebühren sind ebenfalls im Voraus zu zahlen.

  4. Gerät der Auftraggeber nach Ablauf einer Zahlungsfrist von 14 Tagen in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Adventure Marketing GmbH behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die Leistungserbringung bis zur Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

  5. Zahlungen sind auf das von Adventure Marketing GmbH angegebene Konto zu leisten. Die Bankverbindung wird in der Rechnung aufgeführt.

  6. Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch per E-Mail im PDF-Format versendet. Eine Rechnungsstellung per Post erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

§5 Laufzeit und Kündigung

  1. Leistungsbeginn und Laufzeit der Kooperation werden im jeweiligen Hauptvertrag vereinbart.
  2. Grundsätzlich kann ein Kooperationsvertrag entweder in Form von Abonnements oder Kontingentverträgen geschlossen werden.
  3. Im Falle eines Abonnements verlängert sich die Vertragslaufzeit, vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung, jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag gekündigt hat. Die konkrete Kündigungsfrist bemisst sich nach der Gesamtlaufzeit der Kampagne und wird gesondert im Kooperationsvertrag festgelegt.
  4. Bei Kontingentverträgen mit einer vereinbarten Anzahl von Kampagnen erfolgt der jeweilige Leistungsbeginn nach Abruf durch den Auftraggeber. Erst mit dem Abruf eines Kontingents beginnt der Prozess der Optimierung der Kampagne/n sowie das Marketing auf den ausgewählten Kanälen. Der Abruf von Kontingenten kann formlos, muss jedoch per Schriftform zum Beispiel per E-Mail erfolgen. Nicht abgerufene Kontingente verfallen nach Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums gegenstandslos.
  5. Ein Kontingent entspricht einer Stellenanzeige für einen, vom Kunden genannten, Standort. Der Standort ist in der aktiven Kampagnenlaufzeit nicht änderbar. Ein Kontingent entspricht einer 30 tägigen Laufzeit. Ein früheres Abschalten der Kampagne auf explizitem Wunsch zieht keine Rückzahlung getätigter Vergütungen mit sich.
  6. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  7. Vorzeitige und/oder freie Kündigungsrechte des Auftraggebers innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
  8. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
 

§6 Grundlagen der Zusammenarbeit

  1. Adventure Marketing GmbH verpflichtet sich, den Auftraggeber bestmöglich bei seinen Social Media Recruiting-Aktivitäten zu unterstützen. Zur Leistungserbringung kann Adventure Marketing GmbH externe Dienstleister hinzuziehen.

  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Auftragsdurchführung notwendigen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.

  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kampagneninhalte vor Veröffentlichung abzunehmen. Mit der Abnahme übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für eventuelle inhaltliche Fehler.

§7 Datenschutz

  1. Adventure Marketing GmbH speichert personenbezogene Daten des Auftraggebers und verarbeitet diese zur Vertragserfüllung. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung von Adventure Marketing GmbH aufgeführt.

§8 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Adventure Marketing GmbH.